Rechtsform
Die VRD Stiftung ist eine auf Dauer angelegte rechtsfähige Stiftung des Privatrechts.
Das Vermögen der Stiftung ist folglich dauerhaft in seinem Bestand zu erhalten. Es darf zwar umgeschichtet, aber auf keinen Fall verwendet werden.
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat, dessen Vorsitz der Stifter trägt.
Die VRD Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Das heißt, sie verfolgt in selbstloser Weise ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige – nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche – Zwecke im Sinne der Abgabenordnung und kommt in ihrem Handeln der Allgemeinheit zu Gute.